Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, stehen viele Familien vor der nächsten Frage: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Aber was ist eigentlich der Unterschied und welche Leistung passt zu unserer Situation?
Vereinfacht gesagt: Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen organisiert, kann Pflegegeld infrage kommen.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben, können dafür Pflegesachleistungen genutzt werden.
Und es gibt auch die Option einer Kombination, das heißt also: Ihr müsst euch nicht zwingend für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
In diesem Beitrag erklären wir dir, worin sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterscheiden, welche Beträge 2026 gelten und wie beide Leistungen kombiniert werden können.
Stand: September 2026
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Anspruch darauf können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich pflegende Personen.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Sie kann grundsätzlich selbst darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die Person weitergeben, die sie zu Hause pflegt.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die Voraussetzungen für Pflegegeld hier ausführlich.
Wie viel das Pflegegeld monatlich beträgt, kannst du hier nachlesen.
Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, findest du in unserem Beitrag „Pflegegrad beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor“ alle wichtigen Informationen zum Antrag und zur Begutachtung.
Der Begriff Pflegesachleistungen ist etwas irreführend: Gemeint sind keine Gegenstände oder Pflegehilfsmittel.
Stattdessen handelt es sich um Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes. Dazu können beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung gehören. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag.
Mehr zu den Voraussetzungen und möglichen Leistungen findest du direkt beim Bundesgesundheitsministerium zu ambulanten Pflegesachleistungen.
Der wichtigste Unterschied liegt darin, wie die Pflege zu Hause organisiert wird.
Welche Variante zur eigenen Situation passt, hängt davon ab wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird und wer diese zuverlässig übernehmen kann.
Oft muss es aber gar kein Entweder-oder sein. Gerade die Kombinationsleistung ermöglicht es Familien, die Pflege gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst zu organisieren.
Wie oben bereits erwähnt, ist es möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren.
Das nennt sich Kombinationsleistung.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, für bestimmte Aufgaben aber zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.
Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann anteilig weiterhin Pflegegeld gezahlt werden. Das Pflegegeld reduziert sich entsprechend dem Anteil der genutzten Pflegesachleistungen. Mehr darüber kannst du hier nachlesen.
Wie das Rechenprinzip aussehen kann, findest du hier.
Gerade am Anfang ist es nicht immer leicht einzuschätzen, welche Unterstützung zu Hause tatsächlich benötigt wird und wie sich die Pflege am besten organisieren lässt.
Als ambulanter Pflegedienst in München schauen wir gemeinsam mit dir, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird und welche unserer Leistungen zu eurer Situation passen.
Dabei muss die Familie die Pflege nicht vollständig abgeben, Angehörige und Pflegedienst können die Versorgung auch gemeinsam übernehmen.
Du möchtest wissen, welche Unterstützung bei euch zu Hause möglich ist?
Dann melde dich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch.
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