Pflegegrad beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor

Du merkst schon länger, dass deine Mutter oder dein Vater im Alltag immer mehr Unterstützung brauchen. Als Angehöriger übernimmst du inzwischen ganz selbstverständlich Aufgaben, die früher kein Thema waren.

Spätestens dann stellt sich häufig die Frage: Ist es Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen?

Für viele Familien beginnt damit ein völlig neues Thema. Pflegekasse, Antrag, Medizinischer Dienst, Begutachtung … auf den ersten Blick wirkt der Weg zum Pflegegrad kompliziert.

Deshalb zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Pflegegrad beantragen kannst, was nach dem Antrag passiert und wie ihr euch in Bayern auf die Pflegebegutachtung vorbereiten könnt.

Stand: August 2026

Wann ist es sinnvoll, einen Pflegegrad zu beantragen?

Ein Pflegegrad kommt nicht erst dann infrage, wenn ein Mensch vollständig auf Hilfe angewiesen ist. Entscheidend ist vielmehr, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann und in welchen Bereichen ihre Fähigkeiten beeinträchtigt sind.

Dabei können körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen berücksichtigt werden.

Vielleicht fällt das Aufstehen oder Gehen zunehmend schwer. Vielleicht wird Unterstützung bei der Körperpflege benötigt, Medikamente können nicht mehr selbstständig organisiert werden oder die Orientierung im Alltag wird schwieriger.

Wenn du bemerkst, dass dein Angehöriger regelmäßig Unterstützung benötigt, kann es deshalb sinnvoll sein, sich frühzeitig beraten zu lassen und einen Pflegegrad zu beantragen.

Welcher Pflegegrad tatsächlich infrage kommt, kannst du dabei nicht selbst beurteilen. Das wird im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt.

Schritt 1: Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Sie ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Der Antrag kann zunächst auch telefonisch gestellt werden. Angehörige, Freunde oder Nachbarn können den Antrag ebenfalls stellen, wenn sie entsprechend bevollmächtigt sind.

Privat Pflegeversicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.

Wichtig ist vor allem, den Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Denn Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Schritt 2: Was passiert nach dem Antrag?

Nachdem der Antrag gestellt wurde, beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten eine Begutachtung.

In München und Bayern wird diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst Bayern durchgeführt. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.

Der Medizinische Dienst Bayern vereinbart den Termin in der Regel schriftlich, bei kurzfristigen Terminvergaben auch telefonisch.

Bei einer schriftlichen Terminankündigung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller außerdem einen Fragebogen. Diesen könnt ihr bereits vor dem Termin ausfüllen und zur Begutachtung bereithalten.

Bei der Begutachtung geht es nicht in erster Linie darum, welche Diagnose jemand hat. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und wobei sie Unterstützung benötigt.

Schritt 3: Gut auf die Pflegebegutachtung vorbereiten

Eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, die tatsächliche Pflegesituation möglichst vollständig darzustellen.

Bei der Feststellung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Die einzelnen Bereiche werden bei der Berechnung des Pflegegrades unterschiedlich gewichtet.

Für die Begutachtung empfiehlt der Medizinische Dienst Bayern, vorhandene aktuelle Unterlagen bereitzuhalten.
Dazu können beispielsweise gehören:

  1. Aktuelle Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus
  2. Ein aktueller Medikamentenplan
  3. Aktuelle Berichte behandelnder Ärztinnen und Ärzte
  4. Die Pflegedokumentation, falls bereits ein Pflegedienst beteiligt ist


Besonders hilfreich ist außerdem, wenn eine Person an der Begutachtung teilnimmt, die die Alltagssituation gut kennt und regelmäßig bei der Pflege unterstützt.

Unser Tipp: Beschreibt den Alltag so, wie er wirklich ist

Gerade ältere Menschen möchten häufig zeigen, was sie noch alles alleine schaffen. Das ist verständlich.

Für die Begutachtung ist es aber wichtig, die tatsächliche Situation realistisch zu beschreiben.

Wenn etwas nur mit großer Anstrengung gelingt, regelmäßige Erinnerungen notwendig sind oder eine andere Person unterstützen muss, sollte genau das angesprochen werden.

Überlegt deshalb bereits vor dem Termin:

Was funktioniert noch selbstständig? Wo gibt es Schwierigkeiten? Und wobei wird regelmäßig Unterstützung benötigt?

Schritt 4: Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Die Informationen aus der Begutachtung werden anhand eines festgelegten Punktesystems bewertet.

Die sechs Lebensbereiche fließen dabei mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung ein. Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich schließlich der Pflegegrad.

Es gibt fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes Bayern wird anschließend an die Pflegekasse übermittelt. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Antrag und informiert die versicherte Person schriftlich.

Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu bekommen?

Grundsätzlich gilt für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen.

Für bestimmte Situationen gelten kürzere Fristen, zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts, wenn die weitere Versorgung kurzfristig sichergestellt werden muss.

Für Bayern gibt es aktuell allerdings einen wichtigen Hinweis: Der Medizinische Dienst Bayern weist darauf hin, dass es aufgrund der derzeitigen Auftragslage zu Verzögerungen kommen kann.

Wer bisher noch keine Leistungen der Pflegekasse erhält, kann laut Medizinischem Dienst Bayern in der Regel mit etwa fünf Wochen zwischen Antragstellung und schriftlicher Rückmeldung der Pflegekasse rechnen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage kann das Verfahren jedoch auch länger dauern.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde oder zu niedrig erscheint?

Nicht immer entspricht der Bescheid der Pflegekasse der Einschätzung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen.

Vielleicht wurde kein Pflegegrad festgestellt oder der anerkannte Pflegegrad erscheint angesichts der tatsächlichen Situation zu niedrig.

Dann solltest du zunächst den Bescheid und das zugrunde liegende Gutachten genau prüfen.

Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat.

Wichtig: Der Widerspruch wird direkt an die Pflegekasse gerichtet, nicht an den Medizinischen Dienst Bayern.

Der Medizinische Dienst Bayern bietet außerdem ein Servicetelefon an, über das Versicherte Fragen zu einem bereits erstellten Pflegegutachten besprechen können.

Pflegegrad erhalten, und was jetzt?

Wenn der Pflegegrad festgestellt wurde, beginnt für viele Familien der nächste Schritt: die konkrete Organisation der Pflege.

Was können Angehörige selbst übernehmen? Wo wird regelmäßig Unterstützung benötigt? Und welche Leistungen der Pflegeversicherung können dafür genutzt werden?

Ab Pflegegrad 2 können unter anderem ambulante Pflegesachleistungen für die Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.

Für 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Bei Pflegegrad 1 besteht zwar kein Anspruch auf die regulären ambulanten Pflegesachleistungen, es steht bei häuslicher Pflege jedoch unter anderem ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser kann bei Pflegegrad 1 unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.

Welche Leistungen konkret infrage kommen, hängt deshalb immer von der individuellen Situation und dem festgestellten Pflegegrad ab.

Pflegegrad in München: Wo bekommst du Unterstützung?

Du musst dich durch das Thema Pflege nicht alleine arbeiten.

Bereits bevor ein Antrag gestellt wurde, können sich gesetzlich Versicherte bei ihrer Pflegekasse zu möglichen Leistungen der Pflegeversicherung beraten lassen.

Auch in München gibt es verschiedene Beratungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen.

Wenn es darum geht, die konkrete Versorgung zu Hause zu organisieren, sind auch wir gerne für dich da. 

Als ambulanter Pflegedienst in München schauen wir gemeinsam mit dir, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird und welche unserer Leistungen zu deiner persönlichen Situation passen.

Melde dich gerne bei uns für ein unverbindliches Gespräch.